Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
   
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06.04.2010 21:12 |
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Markus Kenn
Gast
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Wer Hartz IV bekommt, muss jede Arbeit annehmen, die zumutbar ist, und die Zumutbarkeitskritierien sind sehr rabiat. Wer eine Stelle nicht antritt, bekommt empfindliche Kürzungen. Manche hängen in zwei Maßnahmen: Sie müssen einen Ein-Euro-Job machen und zu einem Jobcoach; die Zeit beim Jobcoach wird nicht durchbezahlt.
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07.04.2010 16:03 |
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Markus Kenn
Gast
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Zeitarbeit, um Arbeitslosigkeit zu beenden, ist ja eigentlich eine gute Idee, aber nicht zu Hungerlöhnen. Was bringt es denn, wenn die Leute, die Vollzeit malochen gehen, beim Amt noch betteln müssen, damit sie die Miete, den Strom, die Heizung und das Essen bezahlt bekommen?
Frankreich macht es da besser: Zeitarbeitnehmer bekommen denselben Lohn wie die Festangestellten plus einen Flexibilitätszuschlag von 10 %, weil sie ja jederzeit woanders eingesetzt werden können und schneller entlassen werden können. Das schützt vor Missbrauch.
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08.04.2010 17:36 |
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Quark
Mitglied
   
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Original von Markus Kenn
Was bringt es denn, wenn die Leute, die Vollzeit malochen gehen, beim Amt noch betteln müssen, damit sie die Miete, den Strom, die Heizung und das Essen bezahlt bekommen?
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Der 'Hungerlohn' zu dem die Menschen dort arbeiten muss nicht von der Gemeinschaft bezahlt werden, sondern nur die Miete, der Strom, die Heizung und das Essen. 
Das Grundprinzip ist immer noch, dass jeder durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Quark am 08.04.2010 18:09.
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08.04.2010 18:07 |
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Markus Kenn
Gast
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Original von Quark
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Original von Markus Kenn
Was bringt es denn, wenn die Leute, die Vollzeit malochen gehen, beim Amt noch betteln müssen, damit sie die Miete, den Strom, die Heizung und das Essen bezahlt bekommen?
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Der 'Hungerlohn' zu dem die Menschen dort arbeiten muss nicht von der Gemeinschaft bezahlt werden, sondern nur die Miete, der Strom, die Heizung und das Essen. 
Das Grundprinzip ist immer noch, dass jeder durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. |
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Auch ich bin für dieses Grundprinzip, doch was ist, wenn man den Menschen durch Hungerlöhne diese Möglichkeit nimmt? Es kann und darf doch nicht sein, dass man in einer Vollzeitstelle sich nicht einmal selbst ernähren kann, geschweige denn noch seine Familie! Löhne im Wachgewerbe von 5 Euro brutto (!), in denen man noch ohne jegliche Aufwandsentschädigung mit dem eigenen Fahrzeug Streife zu fahren hat, sind doch haarsträubend!
Es ist auch nicht einsehbar, dass Supermärkte sich fast ausschliesslich mit 400-Euro-Kräften arbeitsmässig eindecken, damit sie die Sozialbeiträge sparen. In der Gastronomie werden nur noch selten Tariflöhne gezahlt, obwohl dieser schon sehr niedrig ist.
Dabei könnte man hier etwas tun, was beiden - Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugute käme: Provisions- und Prämienzahlungen. Das würde auch den Gewinn für die Unternehmen steigern.
Wohlgemerkt: Ich stimme Deinen Ausführungen zu!
Aber man muss den Menschen dann auch einen entsprechenden Lohn zahlen, sonst ist das Grundprinzip illusorischÄ!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Markus Kenn am 08.04.2010 18:41.
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08.04.2010 18:40 |
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Quark
Mitglied
   
Dabei seit: 24.08.2007
Beiträge: 6042
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| Zitat: |
Original von Markus Kenn
Auch ich bin für dieses Grundprinzip, doch was ist, wenn man den Menschen durch Hungerlöhne diese Möglichkeit nimmt? Es kann und darf doch nicht sein, dass man in einer Vollzeitstelle sich nicht einmal selbst ernähren kann, geschweige denn noch seine Familie! Löhne im Wachgewerbe von 5 Euro brutto (!), in denen man noch ohne jegliche Aufwandsentschädigung mit dem eigenen Fahrzeug Streife zu fahren hat, sind doch haarsträubend! |
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Welches Grundprinzip wird den Menschen genommen? das Prinzip durch eigene Arbeit ein Teil seines Lebensunterhaltes zu bestreiten jedenfalls nicht. Ich finde die Bezahlung in den von Dir genannten Branchen auch nicht okay, aber es ist immer noch besser, als zu hause jeden Monat auf das Geld vom Staat zu warten, weil man ja sonst nur Arbeit zu 'Hungerlöhnen' bekommt. Das wird sich kein Staat auf ewig leisten können.
| Zitat: |
Original von Markus Kenn
Es ist auch nicht einsehbar, dass Supermärkte sich fast ausschliesslich mit 400-Euro-Kräften arbeitsmässig eindecken, damit sie die Sozialbeiträge sparen. In der Gastronomie werden nur noch selten Tariflöhne gezahlt, obwohl dieser schon sehr niedrig ist. |
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Auch für 400-Euro Kräfte werden pauschale Sozialbeiträge gezahlt. Hier spart also niemand, es ist vielmehr so, dass hier Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden für Leistungen, die niemand abrufen kann, weil es dafür keinen Gegenwert gibt.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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08.04.2010 18:57 |
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Markus Kenn
Gast
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Sicher ist es besser, wenigstens etwas zum eigenen Lebensunterhalt dazuzuverdienen als gar nichts, aber ganz eng wird es, wenn es zu einem Verlustgeschäft wird: Den Wachjob habe ich vom Arbeitsamt angeboten bekommen. Ich hätte maximal 700 Euro brutto (!) verdient), hätte aber durch die Streifenfahrten und die Fahrt zur Arbeit im Monat mindestens 400 Euro verfahren.
Gegen Hungerlöhne helfen Mindestlöhne und gescheite Tarifverträge. Das wäre sinnvoller als Aufstockung, sonst geht an den Dumpinglöhnen nicht nur der Staat kaputt, der ja die Leute doch noch durchziehen muss, sondern am Ende auch die Wirtschaft und selbst die Unternehmen, die ja selbst am Ast sägen, auf dem sie sitzen. Henry Ford, ein "Turbokapitalist", sagte dazu: "Autos kaufen keine Autos!". Er bezahlte seine Leute gescheit.
Bei 400-Euro-Kräften sind die Pauschalen sehr niedrig. Sprich: Es wird hier an den Sozialbeiträgen gespart.
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08.04.2010 19:02 |
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Markus Kenn
Gast
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Ich bin mal den Link von Günter durchgegangen und kenne Einiges:
Ich war z. B. Wachmann; 300 Stunden im Monat waren normal. Überstundenzuschläge wurden nicht bezahlt. Man hatte nur eine Diensthose; eine weitere hatte man sich gefälligst selbst zu kaufen.
Viele Wachunternehmen ziehen den Lehrgang §34A GewO für das Wachgewerbe vom Lohn ab, falls er nicht von vornherein vorhanden sien muss. Mehr noch: Die Zeit, die man im Lehrgang verbringt, wird nicht als Arbeitszeit anerkannt und wird nicht bezahlt, und das bei miesen Stundenlöhnen.
Ein Hotel bot mir eine Stelle als Night Auditor für 500 Euro schwarz (!). Ich hätte im Monat mindestens 240 Stunden arbeiten müssen; abzüglich der Fahrtkosten hätte ich einen Stundenlohn von weniger als 1,40 (!) gehabt. Abgesehen davon hätte ich mich strafbar gemacht und hätte meinen Lohn bei Nichtzahlung nicht einklagen können.
Das ist Realität in Deutschland.
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08.04.2010 19:08 |
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Markus Kenn
Gast
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Original von Quark
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Original von Markus Kenn
Das ist Realität in Deutschland. |
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Ist das die Realität, oder sind das die schwarzen Schafe? Denn die von Dir geschilderten Arbeitszeiten - auch wenn ich Deine Geschichte glaube - widersprechen sämtlichen Arbeitszeitgesetzen. Wer sich das als Arbeitgeber traut, muss schon 'ne gehörige Portion Mut haben. Stell Dir doch nur mal vor, nach so'ner Schicht passiert auf dem Weg nach Hause was. Mal im Betrieb ganz zu vergessen. Was meinst Du, was die BG dazu sagen würde. Oder das GAA.
75 bzw. 60 Stunden / Woche als Angestellter - ein Unternehmer, der so seine Personalpolitik betreibt wird niemals lange im Gewerbe bleiben. Da gibt es genügend andere in der Branche, die nichts lieber tun, als ihn anzuschwärzen um einen Konkurrenten weniger zu haben. |
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Leider sind das im Wachgewerbe keine schwarzen Schafe, sondern es ist dort die Normalität.
Im Wachgewerbe ist das üblich, dass man solange malocht, und auch die Gastronomie beutet ihre Leute ganz schön aus; dort sind auch zwölf Stunden üblich, und viele Betriebe - insbesondere Saisonbetriebe - arbeiten mit der Sechstagewoche. Leider spuckt die Konkurrenz einander nicht ins Essen, den Arbeitnehmern und den Kunden zum Nachteil.
Was das Wachgewerbe angeht: Viele Sicherheitsunternehmen bewerben sich um öffentliche Aufträge wie bei der Bundeswehr, und dort entscheidet meist der Preis und nicht die Qualität darüber, wer den Zuschlag bekommt, auch wenn die Bundeswehr verlangt, dass zumindests die Tarifverträge eingehalten werden.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Markus Kenn am 09.04.2010 16:45.
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09.04.2010 16:44 |
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Quark
Mitglied
   
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| Zitat: |
Original von Niclas
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Original von Markus Kenn
Frankreich macht es da besser: Zeitarbeitnehmer bekommen denselben Lohn wie die Festangestellten plus einen Flexibilitätszuschlag von 10 %, weil sie ja jederzeit woanders eingesetzt werden können und schneller entlassen werden können. Das schützt vor Missbrauch. |
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das würde ich auch in deutschland begrüßen, aber selbst bei der JU beiße ich da auf granit. |
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Wie soll denn das laufen? Wenn die Zeitarbeitnehmer das gleiche Gehalt bekommen, wie die Festangestellten in einer Firma, was soll denn dann noch die Zeitarbeitsfirma verdienen? Nichts? Welche Firma arbeitet denn für 0,00 Euro? Und wenn die Zeitarbeitsfirma noch was verdienen will, also mehr Geld für festangestellte Arbeiter nimmt, welches Interesse soll bei den Betrieben bestehen, Zeitarbeitsfirmen und nicht befristete Arbeitnehmer einzustellen? Der Ansatz ist doch Quatsch.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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09.04.2010 17:33 |
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Günter
Administrator
      
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| Zitat: |
Original von Quark
Wie soll denn das laufen? Wenn die Zeitarbeitnehmer das gleiche Gehalt bekommen, wie die Festangestellten in einer Firma, was soll denn dann noch die Zeitarbeitsfirma verdienen? Nichts? Welche Firma arbeitet denn für 0,00 Euro? Und wenn die Zeitarbeitsfirma noch was verdienen will, also mehr Geld für festangestellte Arbeiter nimmt, welches Interesse soll bei den Betrieben bestehen, Zeitarbeitsfirmen und nicht befristete Arbeitnehmer einzustellen? Der Ansatz ist doch Quatsch. |
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Nun, in Frankreich zahlt der Arbeitgeber für einen Zeitarbeiter unterm Strich mehr pro Stunde als wie für einen fest angestellten Mitarbeiter. So kommt der Gewinn der Leiharbeitsfirma zustande. Dafür - und das ist der Vorteil des Arbeitgebers - kann er den Zeitarbeiter jederzeit kurzfristig wegschicken und wiederholen, was ihm bei einem Festangestellten nicht möglich ist. (Das war ja auch der eigentliche Hintergrund, als die Leiharbeit vor über 30 Jahren erfunden wurde.)
Dieser Vorteil allein reicht dem deutschen Gesetzgeber leider nicht. In Deutschland sollen die Leiharbeiter halt zusätzlich noch kräftig ausgebeutet werden! 
Hier wehrt sich ja auch keiner wirklich!
__________________ Liebe Grüße
Günter

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Günter am 09.04.2010 17:44.
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09.04.2010 17:39 |
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Quark
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| Zitat: |
Original von Günter
Nun, in Frankreich zahlt der Arbeitgeber für einen Zeitarbeiter unterm Strich mehr pro Stunde als wie für einen fest angestellten Mitarbeiter. Dafür - und das ist der Vorteil des Arbeitgebers - kann er den Zeitarbeiter jederzeit kurzfristig wegschicken und wiederholen, was ihm bei einem Festangestellten nicht möglich ist. |
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Wenn ich kurzfristig Personalbedarf habe, brauche ich keine Zeitarbeit in diesem Fall, sondern stelle die Leute befristet ein. Gib mal 'ne Stellenanzeige auf, Du findest sofort genügend Leute, die anfangen würden. Den einzigen Vorteil, den ich vielleicht erkennen würde, wäre, dass ich bei länger dauernden Beschäftigungen keine Lohnfortzahlung leisten müsste. Aber das wäre der Tod für die Zeitarbeitsbranche. Ergo noch mehr Arbeitslose und Hartz-IV Empfänger.
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09.04.2010 17:43 |
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Markus Kenn
Gast
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Original von Quark
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Original von Niclas
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Original von Markus Kenn
Frankreich macht es da besser: Zeitarbeitnehmer bekommen denselben Lohn wie die Festangestellten plus einen Flexibilitätszuschlag von 10 %, weil sie ja jederzeit woanders eingesetzt werden können und schneller entlassen werden können. Das schützt vor Missbrauch. |
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das würde ich auch in deutschland begrüßen, aber selbst bei der JU beiße ich da auf granit. |
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Wie soll denn das laufen? Wenn die Zeitarbeitnehmer das gleiche Gehalt bekommen, wie die Festangestellten in einer Firma, was soll denn dann noch die Zeitarbeitsfirma verdienen? Nichts? Welche Firma arbeitet denn für 0,00 Euro? Und wenn die Zeitarbeitsfirma noch was verdienen will, also mehr Geld für festangestellte Arbeiter nimmt, welches Interesse soll bei den Betrieben bestehen, Zeitarbeitsfirmen und nicht befristete Arbeitnehmer einzustellen? Der Ansatz ist doch Quatsch. |
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Die Zeitarbeitsfirmen in Frankreich machen ja auch Gewinn. Und Betriebe, die wirklich Zeitarbeiter brauchen, weil es Auftragsspitzen gibt oder Termine drücken, werden darauf zurück greifen, aber Zeitarbeit ist dann nicht mehr die Regel. Der "Quatsch" hat sich in Frankreich jedenfalls bewährt.
Ach ja: Bewerber dürfen in Unternehmen zur Probe arbeiten und Praktika absolvieren, ohne Entgelt, versteht sich. Und wenn man dann einen Praktikanten "verschlissen" hat, dann kommt der Nächste, damit das Unternehmen Geld spart. Dieser Ansatz macht doch erst recht keinen Sinn.
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09.04.2010 17:55 |
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Günter
Administrator
      
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09.04.2010 18:01 |
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Quark
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| Zitat: |
Original von Markus Kenn
Die Zeitarbeitsfirmen in Frankreich machen ja auch Gewinn. Und Betriebe, die wirklich Zeitarbeiter brauchen, weil es Auftragsspitzen gibt oder Termine drücken, werden darauf zurück greifen, aber Zeitarbeit ist dann nicht mehr die Regel. Der "Quatsch" hat sich in Frankreich jedenfalls bewährt.
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Woher weißt Du das? Wie kann man die deutsche Situation denn mit einem europäischen Staat überhaupt vergleichen? Gibt es dort ein soziales Netz, wie in Deutschland? Gibt es dort derartig hohe Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern? Gibt es überhaupt Hartz-IV, das die Leute zwingt, auch Arbeiten zu nehmen, die weit unterhalb der eigenen Qualifikation sind?
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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09.04.2010 18:24 |
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Quark
Mitglied
   
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| Zitat: |
Original von Günter
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Original von Quark
Wer ist denn in den Häfen in Bremerhaven und Hamburg bei der Wirtschaftskrise als erstes gegangen? Doch nicht die Festangestellten, sondern die Zeitarbeiter. Ich meine die Arbeitslosen und Hartz-IV Empfänger, die vorher in den Zeitarbeitsfirmen gearbeitet haben. |
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Nun, das war ja die konkrete Situation, wo die anfallende Arbeit aufgrund der Krise real weggefallen ist. Darum ging es oben doch aber gar nicht.  |
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Es ging doch darum, dass ich der Meinnung bin, wenn die Zeitarbeitnehmer das gleiche Geld bekommen (oder sogar noch mehr), würde es keine Zeitarbeitsbranche mehr geben. Und das Beispiel aus den Häfen zeigt nur, wie 'flexibel' die Auftraggeber auf derartige Sitautionen reagieren.
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In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn es geschieht, dann kann man darauf wetten, dass es genauso geplant war. Franklin D. Roosevelt
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09.04.2010 19:03 |
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Günter
Administrator
      
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| Zitat: |
Original von Quark
Es ging doch darum, dass ich der Meinnung bin, wenn die Zeitarbeitnehmer das gleiche Geld bekommen (oder sogar noch mehr), würde es keine Zeitarbeitsbranche mehr geben. Und das Beispiel aus den Häfen zeigt nur, wie 'flexibel' die Auftraggeber auf derartige Sitautionen reagieren. |
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Frankreich
Equal Pay plus 15 Prozent
Wie in Deutschland gilt in Frankreich der Grundsatz Equal Pay / Equal Treatment. Der entscheidende Unterschied: Ausnahmen gibt es nicht. Ab dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren festangestellten Kollegen. Und damit nicht genug. Als Aufwandsentschädigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses müssen die Entleihbetriebe sogar 15 Prozent Aufschlag zahlen.
Keine kurzfristigen Kostensenkungen durch Leiharbeit
Für französische Unternehmen lohnt sich der Einsatz von Leiharbeit also nur, um bei Engpässen vorrübergehend über mehr Arbeitskraft zu verfügen. Zur kurzfristigen Senkung von Personalkosten taugt Leiharbeit nicht. Derartiger „Missbrauch“ wird zusätzlich durch eine Begrenzung der Einsatzdauer verhindert. Grundsätzlich gilt eine maximale Verleihfrist von 18 Monaten. Doch auch für kürzere Auftragsverhältnisse gilt prinzipiell, dass Leiharbeitskräfte keine regulären Beschäftigten ersetzen dürfen. Entsprechend dauerte der durchschnittliche Einsatz eines Leiharbeitnehmers im Jahr 2007 auch nur 9,5 Tage. Zum Vergleich: In Deutschland dauerten vier von zehn Einsätze länger als 3 Monate.
Kein Beschäftigungsrückgang durch Regulierung
Wirtschaftsliberale in Deutschland werden nicht müde zu warnen, eine striktere Regulierung von Leiharbeit mache ihre Nutzung unattraktiv. Ein Blick über die Grenze nach Frankreich würde ihnen zeigen, wie weit sie mit dieser Einschätzung daneben liegen. Trotz der vergleichsweise strikten Regulierung gibt es dort sogar mehr Leiharbeitnehmer als in Deutschland. Im Jahr 2007 wurden über 637.000 gezählt, in Deutschland waren es zum Vergleichszeitpunkt rund 23.000 weniger. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass Leiharbeit dort besser bezahlt wird als in Deutschland. Zudem legt das Durchschnittsalter der französischen Leiharbeitskräfte nahe, dass diese Art der Beschäftigung oft als Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt wird. Nur 32 Prozent sind über 35 Jahre alt. In Deutschland hingegen wird Leiharbeit bekanntermaßen für viele Beschäftigte zur Sackgasse. Hier liegt das Durchschnittsalter bei über 37 Jahren.
Bewertung: Effektive Regulierung ohne Beschäftigungsverlust
Für Beschäftigte in Frankreich bedeutet Leiharbeit also zwar immer noch mehr Unsicherheit als eine Festanstellung. Diese wird jedoch nicht noch verschärft durch schlechtere Bezahlung, wie hierzulande. Im Gegenteil, Unternehmen müssen die gewonnene Flexibilität durch eine Art „Prekaritätsprämie“ von 15 Prozent über den jeweiligen Tariflohn abgelten.
http://www.gleichearbeit-gleichesgeld.de...-eu/frankreich/ |
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__________________ Liebe Grüße
Günter

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10.04.2010 10:22 |
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Günter
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Original von Quark
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Original von Markus Kenn
Die Zeitarbeitsfirmen in Frankreich machen ja auch Gewinn. Und Betriebe, die wirklich Zeitarbeiter brauchen, weil es Auftragsspitzen gibt oder Termine drücken, werden darauf zurück greifen, aber Zeitarbeit ist dann nicht mehr die Regel. Der "Quatsch" hat sich in Frankreich jedenfalls bewährt.
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Woher weißt Du das? Wie kann man die deutsche Situation denn mit einem europäischen Staat überhaupt vergleichen? Gibt es dort ein soziales Netz, wie in Deutschland? Gibt es dort derartig hohe Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern? Gibt es überhaupt Hartz-IV, das die Leute zwingt, auch Arbeiten zu nehmen, die weit unterhalb der eigenen Qualifikation sind? |
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Es ist schon seltsam: In allen wirtschaftlichen und sozialen Fragen werden ständig Vergleiche mit unseren europäischen Nachbarn bemüht!
Nur wenn es um Arbeitnehmerrechte, den Mindestlohn, die Vermögenssteuer, die Abgabequoten der Konzerne und die Abgabequoten der Reichen geht, dann kann man die Situation in Deutschland plötzlich nicht mit der in den Nachbarländern vergleichen!!!
Seltsam, seltsam, seltsam ... 
__________________ Liebe Grüße
Günter

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10.04.2010 10:41 |
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Quark
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| Zitat: |
Original von Günter
Es ist schon seltsam: In allen wirtschaftlichen und sozialen Fragen werden ständig Vergleiche mit unseren europäischen Nachbarn bemüht!
Nur wenn es um Arbeitnehmerrechte, den Mindestlohn, die Vermögenssteuer, die Abgabequoten der Konzerne und die Abgabequoten der Reichen geht, dann kann man die Situation in Deutschland plötzlich nicht mit der in den Nachbarländern vergleichen!!!
Seltsam, seltsam, seltsam ...  |
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Womit Du aber nichts dazu ausgesagt hast, ob man die beiden Systeme nun vergleichen kann oder nicht.
Wie auch immer, die Idee ist ja nicht schlecht, Zeitarbeitnehmer höher zu bezahlen, als die Festangestellten, die nach Tarif bezahlt werden. Ich kann aber dennoch nicht vorstellen, dass das in Deutschland umsetzbar ist.
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10.04.2010 11:02 |
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Markus Kenn
Gast
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Original von max1995
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Original von Markus Kenn
Ich bin mal den Link von Günter durchgegangen und kenne Einiges:
Ich war z. B. Wachmann; 300 Stunden im Monat waren normal. Überstundenzuschläge wurden nicht bezahlt. Man hatte nur eine Diensthose; eine weitere hatte man sich gefälligst selbst zu kaufen.
Viele Wachunternehmen ziehen den Lehrgang §34A GewO für das Wachgewerbe vom Lohn ab, falls er nicht von vornherein vorhanden sien muss. Mehr noch: Die Zeit, die man im Lehrgang verbringt, wird nicht als Arbeitszeit anerkannt und wird nicht bezahlt, und das bei miesen Stundenlöhnen.
Ein Hotel bot mir eine Stelle als Night Auditor für 500 Euro schwarz (!). Ich hätte im Monat mindestens 240 Stunden arbeiten müssen; abzüglich der Fahrtkosten hätte ich einen Stundenlohn von weniger als 1,40 (!) gehabt. Abgesehen davon hätte ich mich strafbar gemacht und hätte meinen Lohn bei Nichtzahlung nicht einklagen können.
Das ist Realität in Deutschland. |
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Ich kenn Taxler die kutschern 360 Std im Monat.
Dienst-Hosen bekommen die keine einzige.
Fahrtkosten kann man nicht vom Stundenlohn abziehen.Dir steht ja offen dich bei deinem Einsatzort anzusiedeln.
Alle dieauf dem Land wohnen und zum teil weite Wege bis zur Arbeitsstelle in der Stadt zurücklegen müßen leben damit und ziehen Fahrkosten nicht von ihrem Stundenlohn ab.
Fahrkosten werden zur gegebenen Zeit mit der Einkommemssteuer verrechnet und dann kann man gegebenfalls gegenrechnen. |
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Hierzu bemerke ich folgendes:
1.) Es geht mir weder darum, Nachtarbeit abzulehnen noch um die 240 Stunden als solche, sondern darum zu zeigen, wie niedrig der Stundenlohn ist.
2.) Wer eine Stelle annimmt, will davon ja auch leben können. Was bringt mir denn eine Stelle, die mir z. B. 1 000 Euro einbringt, wenn ich demgegenüber allein für die Fahrt 1 500 Euro aufwenden müsste? Fahrgeld, dass mir entsteht, sind Kosten, die ich einkalkulieren muss. Tue ich das nicht, gehe ich pleite, und dies ist nicht Zweck der Übung.
3.) Für eine Stelle ziehe ich gerne um. Bloss: Welcher Vermieter macht mit mir einen Vertrag, wenn mein Lohnstreifen erkennen lässt, dass ich die Miete sowieso nicht aufbringen kann?
4.) Bis zur Einkommensrückerstattung muss ich aber existieren können. Was nützt mir die Einkiommensrückerstattung, wenn ich bis dahin auf gut deutsch mir kein Essen kaufen kann?
Kurz und gut: Nicht nur ich, sondern wohl die überwiegende Mehrheit ist bereit, hart zu arbeiten, Überstunden zu leisten, Nachtarbeit zu machen und auch sonstiges. Dafür kann man doch einen fairen Lohn verlangen.
Zudem war es eine Schwarzstelle; das habe ich erwähnt. Ich hätte die Fahrtkiosten in diesem Fall nicht absetzen können, ich hätte meinen Lohn nicht einklagen können, und ich hätte mich strafbar gemacht. An der Rezeption sitzt man auch noch auf dem Präsentierteller. Dann hätte ich mich ja gleich selbst anzeigen können.
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10.04.2010 18:31 |
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Günter
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Dann lies doch einfach einmal:
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Frankreich
Equal Pay plus 15 Prozent
Wie in Deutschland gilt in Frankreich der Grundsatz Equal Pay / Equal Treatment. Der entscheidende Unterschied: Ausnahmen gibt es nicht. Ab dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren festangestellten Kollegen. Und damit nicht genug. Als Aufwandsentschädigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses müssen die Entleihbetriebe sogar 15 Prozent Aufschlag zahlen.
Keine kurzfristigen Kostensenkungen durch Leiharbeit
Für französische Unternehmen lohnt sich der Einsatz von Leiharbeit also nur, um bei Engpässen vorrübergehend über mehr Arbeitskraft zu verfügen. Zur kurzfristigen Senkung von Personalkosten taugt Leiharbeit nicht. Derartiger „Missbrauch“ wird zusätzlich durch eine Begrenzung der Einsatzdauer verhindert. Grundsätzlich gilt eine maximale Verleihfrist von 18 Monaten. Doch auch für kürzere Auftragsverhältnisse gilt prinzipiell, dass Leiharbeitskräfte keine regulären Beschäftigten ersetzen dürfen. Entsprechend dauerte der durchschnittliche Einsatz eines Leiharbeitnehmers im Jahr 2007 auch nur 9,5 Tage. Zum Vergleich: In Deutschland dauerten vier von zehn Einsätze länger als 3 Monate.
Kein Beschäftigungsrückgang durch Regulierung
Wirtschaftsliberale in Deutschland werden nicht müde zu warnen, eine striktere Regulierung von Leiharbeit mache ihre Nutzung unattraktiv. Ein Blick über die Grenze nach Frankreich würde ihnen zeigen, wie weit sie mit dieser Einschätzung daneben liegen. Trotz der vergleichsweise strikten Regulierung gibt es dort sogar mehr Leiharbeitnehmer als in Deutschland. Im Jahr 2007 wurden über 637.000 gezählt, in Deutschland waren es zum Vergleichszeitpunkt rund 23.000 weniger. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass Leiharbeit dort besser bezahlt wird als in Deutschland. Zudem legt das Durchschnittsalter der französischen Leiharbeitskräfte nahe, dass diese Art der Beschäftigung oft als Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt wird. Nur 32 Prozent sind über 35 Jahre alt. In Deutschland hingegen wird Leiharbeit bekanntermaßen für viele Beschäftigte zur Sackgasse. Hier liegt das Durchschnittsalter bei über 37 Jahren.
Bewertung: Effektive Regulierung ohne Beschäftigungsverlust
Für Beschäftigte in Frankreich bedeutet Leiharbeit also zwar immer noch mehr Unsicherheit als eine Festanstellung. Diese wird jedoch nicht noch verschärft durch schlechtere Bezahlung, wie hierzulande. Im Gegenteil, Unternehmen müssen die gewonnene Flexibilität durch eine Art „Prekaritätsprämie“ von 15 Prozent über den jeweiligen Tariflohn abgelten.
http://www.gleichearbeit-gleichesgeld.de...-eu/frankreich/ |
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__________________ Liebe Grüße
Günter

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10.04.2010 22:22 |
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Günter
Administrator
      
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Ja, ja, wenn es an Argumenten fehlt.
Wollt Ihr denn bestreiten, dass die Leiharbeit unter Schröder und Clement dereguliert wurde? Das weiß doch jeder, der sich auch nur ein wenig mit Wirtschaftspolitik beschäftigt.
Der heutige SPD-Bundesvorsitzende Gabriel weist jedenfalls darauf hin, das eine Regelung in der Leiharbeit wie die in Frankreich eine bessere ist:
| Zitat: |
Die Arbeitsagenturen können heute schon Zeitarbeitsfirmen prüfen.
Gabriel: Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gilt nach geltendem Recht dann nicht, wenn es einen Tarifvertrag bei der Entleihfirma gibt. Das war gut gemeint, um in der Leiharbeitsbranche zu Tarifverträgen zu kommen. In Wahrheit haben aber Scheingewerkschaften, die sich auch noch christlich nennen und der CDU nahestehen, Scheintarife zu Hungerlöhnen abgeschlossen. Mit Unterstützung von Rüttgers.
"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" soll generell gelten?
Gabriel: So ist es. Spätestens wenn ein Leiharbeiter eingearbeitet ist, hat er das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ich halte aber auch einen Flexibilitäts-Zuschlag, wie es ihn in Frankreich gibt, für denkbar. Dort erhalten Leiharbeiter einen Lohnzuschlag von zehn Prozent als Ausgleich für die unsichere Beschäftigung. Das sollte auch in Deutschland diskutiert werden.
http://nachrichten.rp-online.de/article/...eiharbeit/66222 |
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__________________ Liebe Grüße
Günter

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11.04.2010 11:23 |
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