Cent
Gast
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Was ist eigentlich Sinn und Zweck eines Aufsichtsrates? |
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Was ist eigentlich Sinn und Zweck eines Aufsichtsrates?
Dazu ein Zitat aus einem Brief von Abgeordnetenwatch:
Zitat: |
Frage zum Thema Wirtschaft12.12.2012
Von: Mark Rohsiepe
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
auch ich bin Mitglied zweier Aufsichtsräte. Die Vergütung beträgt ca 100,00 EUR p.a. Dennoch sind die Aufsichtsaufgaben vielfältig und erfordern einigen betriebswirtschaftlichen Sachverstand. Der Vorstand ist nicht in der Lage, schwerwiegende Entscheidungen ohne Zustimmung des Aufsichtsrates zu tätigen.
Nun zu meiner Frage: Wie erklären Sie sich die Verluste von ThyssenKrupp, ohne dass der Aufsichtsrat interveniert hätte? Stimmen Sie mir zu, dass die aktuelle Nachrichtenlage ein zumindest fragwürdiges Bild auf die Mitglieder des Aufsichtsrates, u.a. auch Sie wirft?
Wie stellen Sie sich eine Kanzlerschaft vor, wenn die Voraussetzungen jetzt bereits suboptimal sind, um bei Ihrem Genossen, Herrn Schröder, zu bleiben?
Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
http://www.abgeordnetenwatch.de/peer_ste....html#questions |
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Aber reicht doch auch aus, wenn der "kleine Häwelmann" kassiert hat, die Kontrollfunktion ist dem "kleinen" Gierhals ja nicht so wichtig! Ihn interessieren nur die Millionen auf seinem Konto!!!
Übrigens danke, Günter, für den "kleinen Häwelmann"!!! Wer die Geschichte kennt, das passt wie das Gesäß auf den Eimer! Um mal im Steinbrück-Jargon zu reden. (Wobei: Peer hätte für "Gesäß" sicherlich noch eine andere Metapher bereit!)
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Cent am 30.12.2012 00:39.
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30.12.2012 00:31 |
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Cent
Gast
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Original von Quark
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Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats [Bearbeiten]
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten.
Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG).
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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsra...s_Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat ist also nicht die Geschäftsführung oder der Vorstand eines Unternehmens, sondern "nur" das Überwachungsorgan. |
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Und, hat der Aufsichtsrat von ThyssenKrupp überwacht?
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30.12.2012 00:41 |
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Cent
Gast
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Zitat: |
Original von Quark
Nö, aber der kriegt die Zahlen ja auch erst zu spät um dann noch einzugreifen. Dafür ist der Vorstand und die Geschäftsführung da. |
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Tatsächlich ist das in vielen Konzernen aber ganz anders geregelt. Dort werden wichtige Entscheidungen vorher mit dem Aufsichtsrat durchgesprochen.
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30.12.2012 10:19 |
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