Lui
Verstorben Mitte Juli 2015!
   
Dabei seit: 12.09.2007
Beiträge: 25064
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| Keine Kränkung von der Kanzel |
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Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht stehen im ständigen Konkurrenzkampf. Die Grenze zwischen erlaubter Meinung und verbotener Ehrverletzung endet auch nicht vor der Kirchentür, wie das BVerwG nun entschied und damit den Streit zwischen einem Bischof und einem Wissenschaftler beendete. Warum bei der Geschichte Berggorillas eine Rolle spielten, erklärt David Ziegelmayer.
Es klingt zunächst wie eine banale Erkenntnis: Die Kirche ist kein rechtsfreier Raum. Auch ein Bischof muss daher in seiner Predigt seiner Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit genügen und die Persönlichkeitsrechte derer achten, über die er sich äußert. Was vielleicht einleuchtend anmutet, beschäftigte aktuell immerhin das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), das angerufen wurde, um einen mehr als drei Jahre schwelenden Streit zwischen einem Bischof und einem Philosophen in letzter Instanz zu beenden.
Im Mai 2008 hatte der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller in einer Predigt über eine "neue aggressive Gottlosigkeit, die sich nur zum Schein auf die Wissenschaft beruft" den Sozialwissenschaftler Michael Schmidt-Salomon und dessen kirchenkritische Thesen angegriffen. Dieser legitimiere Kindstötungen, Abtreibung und therapeutisches Klonen, indem er durch einen Verweis auf den Naturtrieb von Berggorillas diese Verhaltensweisen als nicht verwerflich darstelle. Im Anschluss an den Gottesdienst veröffentlichte die Diözese die Predigt auf ihrer Homepage.
Tatsächlich jedoch hatte Schmidt-Salomon das Verhalten der Berggorillas als "für unsere Vorstellungen zutiefst unethisch" bezeichnet. Es folgte ein Streit in drei Akten und Instanzen: Das Bistum wurde im ersten Schritt prompt von dem Sozialwissenschaftler abgemahnt, der es aufforderte, den Text von seiner Webseite zu nehmen. Die Diözese lehnte das zunächst ab, woraufhin der Schriftsteller auf Unterlassung klagte.
In der Folge entfernte sie zwar die Aussagen, doch sei der Text nun sinnfrei, so der Wissenschaftler. Das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg wies die Klage in erster Instanz ab, weil der Bischof nicht als Privatmann gehandelt habe und überdies keine Wiederholungsgefahr durch Veröffentlichung der Predigt bestehe. Der Bischof beziehungsweise die Diözese werde die Äußerung "in absehbarer zeit" wohl nicht wiederholen, so die Verwaltungsrichter. |
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Weiter:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/41...von_der_kanzel/
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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07.09.2011 02:22 |
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Grubendol
Mitglied
   
Dabei seit: 06.05.2007
Beiträge: 20985
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Gerade ein Bischof sollte doch von Berufs wegen nicht lügen...
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 fest, dass die Behauptungen des Bischofs im Widerspruch zu Schmidt-Salomons tatsächlichen Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Da der Bischof seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ habe, sei der Philosoph in seinem „Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden. Daher verurteilt das Gericht das Bistum Regensburg dazu, die Schmidt-Salomon entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Berufung wird nicht zugelassen, wogegen Müller Beschwerde einreicht.
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Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil vom 8.8.2011 (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass „die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“ genießt. Damit findet die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende.
In seiner abschließenden Stellungnahme weist Schmidt-Salomon auf die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits hin: "„Dies ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat: Endlich ist juristisch geklärt, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Herr Müller und seine Kollegen sind nun, wie alle anderen Bürger auch, dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu zitieren. Vielleicht sehen sie es irgendwann sogar selber ein, dass es ratsam wäre, ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in einer Predigt verdammen."
(...)
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm |
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Wenn euer Verstand spricht, vergesst ihr euer Herz.
Und wenn euer Herz spricht, vergesst ihr alles."
- Der Dieb von Bagdad
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Grubendol am 07.09.2011 11:14.
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07.09.2011 11:10 |
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