| RE: Schmiergeld an Ärzte bleibt straffrei |
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Die Staatsanwaltschaften, die nun die Ermittlungsverfahren eingestellt haben, beziehen sich in ihrer Argumentation auf ein nichtöffentliches Gutachten von Alexander Badle, dem Leiter der Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Er hat in einem mehr als 30-seitigen Gutachten dargelegt, weshalb die niedergelassenen Ärzte seiner Ansicht nach nicht bestraft werden können. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass, im Unterschied zu Ärzten an öffentlichen Kliniken, der Korruptionsparagraf bei niedergelassenen Ärzte keine Anwendung findet. Die Konsequenz aus Badles Gutachten ist, dass Schecks von Pharmaunternehmen an niedergelassene Ärzte nicht strafbar sind
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterne...,648550,00.html |
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Na, da können die ja jetzt mit dem Segen der Justiz weitermachen und richtig voll einsteigen!!! 
__________________ Liebe Grüße
Günter

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