| Montabaur:Erschossener Wolf - Jäger kommt vor Gericht |
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Der Jäger, der im April im Westerwald einen Wolf erschossen hat, muss sich vor Gericht verantworten. Da der 71-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl von 2.500 Euro eingelegt hat, kommt es nun zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Montabaur.
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| Die Staatsanwaltschaft wirft dem 71-Jährigen vor, gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben. Angelastet wird ihm ferner, dass er trotz schlechter Sicht und ohne genaue Kenntnis des Reviers geschossen hat. Auch habe er keine Erlaubnis gehabt, wildernde Hunde zu töten. Zudem habe die Presse zuvor über den Wolf berichtet. Über den Abschuss des Tieres hatten sich verschiedene Naturschutzbünde und die Jägerschaft empört gezeigt. Wölfe stehen unter strengem Artenschutz. |
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http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=16...gb4i/index.html
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Man kann alles zensieren und durch Regeln beschränken. Nur dann darf man sich nicht wundern, wenn irgendwann viele weg bleiben.
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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.
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