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Geschrieben von Günter am 01.03.2010 um 20:37:

Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei „deutlich unter 3 Euro die Stunde“

Zitat:
01.03.2010 Neue Prüfgrenze bei Lohnwucher

Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei „deutlich unter 3 Euro die Stunde“ - Massive Kritik von Gewerkschaften

Mainz. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine umstrittene Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne eingeführt. Dies geht aus einer Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg hervor. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne „im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde“ liegen. Gegenüber REPORT MAINZ bestätigte BA-Vorstand Heinrich Alt: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.

01.03.2010 http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=6067384/1pacxu1/index.html

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Geschrieben von RaBoe am 02.03.2010 um 08:52:

RE: Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei „deutlich unter 3 Euro die Stunde“

Zitat:
Original von Conny
Zitat:
01.03.2010 Neue Prüfgrenze bei Lohnwucher

Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei „deutlich unter 3 Euro die Stunde“ - Massive Kritik von Gewerkschaften

Mainz. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine umstrittene Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne eingeführt. Dies geht aus einer Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg hervor. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne „im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde“ liegen. Gegenüber REPORT MAINZ bestätigte BA-Vorstand Heinrich Alt: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.

01.03.2010 http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=6067384/1pacxu1/index.html


Frechheit, selbst 3 Euro ist für mich zu wenig. Mein Babysitter (17) bekommt schon 5 Euro. Die Tagesmutter bekommt 12 Euro + Essensgeld.

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Geschrieben von maru1158 am 02.03.2010 um 09:35:

Das ist echt super. Da arbeitet man also quasi für die Miete seiner Wohnung, denn ich denke mal, dass man in Cux., oder Ott. diesen Beitrag incl. Nebenkosten für eine einigermaßen vertretbare Unterkunft bezahlt.

Wenn dann die Ehefrau mit 2-3 Kindern nicht mitarbeiten kann, weil die Kleinen noch nicht alle in die Kita können, na dann sind das berauschende Nachrichten, und wovon soll man in diesem Fall die Kita überhaupt bezahlen.

Irgendwo ist da ein großes Leck im System! geschockt

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MMM


Geschrieben von RaBoe am 02.03.2010 um 09:37:

Zitat:
Original von maru1158

Irgendwo ist da ein großes Leck im System! geschockt


So sieht es aus.

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Geschrieben von Günter am 02.03.2010 um 11:05:

Der eingentliche Skandal ist doch, dass hier ein Instrument, dasss der BA vom Gesetzgeber vorgegeben wurde, in ignoranter Weise unterlaufen wird!

Der Herr BA-Vorstand Heinrich Alt sollte mal selber für 3,-- € pro Stunde abeiten!!!

Schon sein Satz ist ein Skandal: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner.“

Allein, dass Herr alt da noch prüfen muss, ob dass ein das ein sittenwidriger Lohn oder nicht, zeigt doch, wie der Hase läuft! Was muss man den bei 3 € Stundenlohn noch prüfen???

Alt ignoriert mit dieser Aussage die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, wonach Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vorliegt, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.

Ich persönlich vermute, dass die BA diesbezüglich wiedermal direkt aus Berlin angewiesen wurde! böse

Wann wachen die Menschen in Deutschland endlich auf und legen mit einem Generalstreik das ganze Land lahm, bis dieser neoliberalen Pest endlich konkret gezeigt wird, dass sie so nicht weitermachen darf??? böse

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Geschrieben von RaBoe am 02.03.2010 um 11:37:

Zitat:
Original von Conny

Wann wachen die Menschen in Deutschland endlich auf und legen mit einem Generalstreik das ganze Land lahm, bis dieser neoliberalen Pest endlich konkret gezeigt wird, dass sie so nicht weitermachen darf??? böse



Das wirst Du mit den Deutschen nicht erleben, den letzten richtigen Streik habe ich in den 80igern bei der Zeitung mitgemacht.

Da war es noch die IG Schluck und paar Bier. Augenzwinkern

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Geschrieben von Grubendol am 02.03.2010 um 11:43:

Die BA ist bei der Beurteilung, was ein sittenwidriger Lohn ist, gar nicht zuständig. Da könnten (um das schöne Beispiel mal zu verwenden) auch Pumukl oder Alf den Grad festsetzen, ab wann ein Lohn sittenwidrig ist.

Die Lohnfindung ist immer noch eine Sache der Tarifpartner, und im Streitfall eine Sache der Gerichte.

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Geschrieben von Lui am 02.03.2010 um 23:01:

Zitat:
Original von Conny

Wann wachen die Menschen in Deutschland endlich auf und legen mit einem Generalstreik das ganze Land lahm, bis dieser neoliberalen Pest endlich konkret gezeigt wird, dass sie so nicht weitermachen darf??? böse


Die Deutschen werden erst dann aufwachen wenn sie das ihnen von allen Seiten und auch aus eigenen Reihen aufgezwungene Büßer-Hemd (Taten der Nazizeit etc)ausziehen dürfen.
Wenn sie sich zu jetzigen Zeit grade machen, würden sie flux wieder als "Nazis"beschimpft.

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Ich baue grundsätzlich in allen Beiträgen absichtlich Rechtschreibfehler ein um den Leser und ganz speziell den "Klugscheissern" zusätzlichen Spaß zu bereiten und meine Beiträge interessanter zu machen.


Geschrieben von Günter am 02.03.2010 um 23:17:

Zitat:
Original von max1995
Die Deutschen werden erst dann aufwachen wenn sie das ihnen von allen Seiten und auch aus eigenen Reihen aufgezwungene Büßer-Hemd (Taten der Nazizeit etc)ausziehen dürfen.
Wenn sie sich zu jetzigen Zeit grade machen, würden sie flux wieder als "Nazis"beschimpft.


Ach, ist es mal wieder so weit?

Naja egal, ich stelle mir Dich gerade in einem Büßer-Hemd vor .... großes Grinsen

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Geschrieben von Lui am 02.03.2010 um 23:27:

Zitat:
[i]Original von Conny[

Naja egal, ich stelle mir Dich gerade in einem Büßer-Hemd vor .... großes Grinsen


Ist grad in der Wäsche. großes Grinsen großes Grinsen

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Geschrieben von Grubendol am 03.03.2010 um 11:04:

Zitat:
Original von max1995
Zitat:
Original von Conny

Wann wachen die Menschen in Deutschland endlich auf und legen mit einem Generalstreik das ganze Land lahm, bis dieser neoliberalen Pest endlich konkret gezeigt wird, dass sie so nicht weitermachen darf??? böse


Die Deutschen werden erst dann aufwachen wenn sie das ihnen von allen Seiten und auch aus eigenen Reihen aufgezwungene Büßer-Hemd (Taten der Nazizeit etc)ausziehen dürfen.
Wenn sie sich zu jetzigen Zeit grade machen, würden sie flux wieder als "Nazis"beschimpft.

So ein Unsinn, was hat das denn damit zu tun?

Ein politischer Streik ist bei uns sowieso verboten, deshalb würde ein "Generalstreik" gar nicht gehen:

Zitat:
In Deutschland sind politische Streiks verboten. Im Rahmen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stehen kurze politische Demonstrationsstreiks nicht unter strafrechtlicher Sanktion wegen Nötigung eines Verfassungsorgans, sie können aber wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Leistungspflicht einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers nach sich ziehen. Begründet wird das Verbot politischer Kampfstreiks damit, dass in einer Demokratie die politische Willensentscheidung durch die dafür vorgesehenen Organe in dem verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahren frei von Zwängen zu treffen sei. Aus diesem Grund schützt das Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 explizit Arbeitskämpfe, die "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden. Auch widerspricht es dem Demokratieprinzip, wenn die Gewerkschaften per Streik politische Forderungen durchsetzen könnten, die von einer Mehrheit der Bevölkerung bzw. des Parlamentes nicht geteilt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Streik#Politische_Streiks

Und das ist auch gut so...

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