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Geschrieben von Günter am 17.10.2008 um 23:36:

Vor zwanzig Monaten ...

Ihr Lieben,

ich habe mir vorhin mal einige alte Stellungnahmen von Politikern aus der Region und von Gegnern und Befürwortern zur Elbvertiefung angeschaut, die 20 Monate alt sind. Da frage ich mich: Was hat sich in diesen 20 Monaten wirklich geändert, außer dass die Vorhabensbetreiber neue Argumente zusammengekatzt haben, in der Hoffnung, dass nicht wieder 5.000 Bürgerinnen und Bürger Einwendungen schreiben werden. Diese Hoffnung werden wir natürlich nicht erfüllen! großes Grinsen

Hier die 20 Monate alten Stellungnahmen:

Christian Wulff (CDU), Niedersächsischer Ministerpräsident, vom 28.02.2007

David McAllister (CDU), MdL, Fraktionsvorsitzender der CDU im Niedersächsischen Landtag

Dr. Margrit Wetzel (SPD), Bundestagsabgeordnete

Arno Stabbert (CDU), Oberbürgermeister Cuxhaven

Harald Zahrte (parteilos), Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Hadeln und Vorsitzender der AGU

Bernhard Meyer, Baudirektor Dipl.-Ing., Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamts Cuxhaven

Herbet Nix vom Förderkreis
»Rettet die Elbe« e.V.


Durch Anklicken des Namens gelangt Ihr automatsich direkt zur jeweiligen Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Ruks

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Liebe Grüße winke
Günter



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Geschrieben von RaBoe am 18.10.2008 um 12:01:

Moin Günter,
hier mal ein Nachricht von dem Bündniss:

"... Wer bisher noch keine Einwendung gemacht hat, kann das bis zum 20.11.08
Bleibt die alte Einwendung rechtsgültig?

Nein, das ist nicht sicher!

Der Vorhabensträger behauptet, dass die alten Einwendungen ihre Gültigkeit behalten und die Einwender keine neue Einwendung machen müssen.

Das ist falsch!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) kann zu der Entscheidung kommen, dass die Neuauslegung keine Änderung des alten Verfahrens, sondern ein neues Verfahren ist. Damit sind die alten Einwendungen ungültig. Damit verlieren die Einwender auch unwiderruflich den Anspruch auf Schadensersatz.

Die verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Einstufung der Änderung als neues Verfahren ist durch die 6-wöchige statt die für Änderungen lt. VerwVerfG erforderliche 2-wöchige Frist durch die WSD bereits geschaffen, wie es heißt als Entgegenkommen. Das klingt wenig glaubhaft, sondern lässt einen juristischen Schachzug vermuten.

Wer kann die Entscheidung des BVG vorauszusagen? Weder Juristen noch Hellseher können das. Entgegen allen Auskünften aus Behörden und in der Presse (Gespräch mit dem Plankommissar), kann niemand eine gerichtliche Entscheidung weissagen!

Wer sicher gehen will, dass seine Einwendung aus der ersten Auslegungsfrist gültig ist, muss zumindest eine neue Einwendung machen, die mindestens einen Satz enthalten muss, sinngemäß etwa so:

"Gegen die geplante Fahrrinnenanpassung erhebe ich Einwände und mache meine Einwendung vom .... voll inhaltlich zum Gegenstand dieser Einwendung." ..."

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Geboren in Hadeln, in der Welt zu Hause.


Geschrieben von Günter am 18.10.2008 um 12:30:

Hallo RaBoe,

vielen Dank für diesen sehr wichtigen Hinweis! Das kann gar nicht oft genug gesagt werden. Wichtige Hinweise dazu in einer aktuellen Pressemitteilung des "Regionalen Bündnisses gegen Elbvertiefung": Pressemittelung

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Liebe Grüße winke
Günter



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