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Geschrieben von Günter am 19.02.2013 um 11:44:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Adoptionsrecht für Homosexuelle gestärkt

Zitat:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Adoptionsrecht für Homosexuelle gestärkt


Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig.

http://www.tagesschau.de/inland/urteiladoptionen100.html

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Liebe Grüße winke
Günter



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