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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Adoptionsrecht für Homosexuelle gestärkt
Zitat:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Adoptionsrecht für Homosexuelle gestärkt
Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig.
http://www.tagesschau.de/inland/urteiladoptionen100.html
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Liebe Grüße
Günter
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